Kreditanstalt für Wiederaufbau

KfW Zuschuss in Bayern

Was ist der KfW-Zuschuss?

Seit Oktober 2014 bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit dem Programm „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455)“ wieder eine Zuschussvariante aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) an. Wer also in seinem Wohnraum durch einen Umbau Barrieren reduziert und dadurch eine „altersgerechte“ Wohnsituation schafft, kann dafür den KfW-Zuschuss beantragen.

Wie hoch ist der KfW-Zuschuss?

Pro Wohneinheit werden 10 % (bis zu € 5.000,–) der förderfähigen Investitionskosten übernommen.

Wer erhält den KfW-Zuschuss?

Den Zuschuss können private Eigentümer von Wohnimmobilien, Wohnungsgenossenschaften und Mieter beantragen, die Barrieren reduzieren möchten. Ebenso sind Ersterwerber einer altersgerecht umgebauten Immobilie förderberechtigt.

Wie beantragt man den KfW-Zuschuss?

Die Antragsstellung erfolgt bei der KfW. Bei der Beantragung des Zuschusses ist darauf zu achten, dass diese immer vor dem Start der Umbaumaßnahme erfolgt. Erfahren Sie mehr bei unseren Mitarbeitern.