Zuschuss der Pflegeversicherung in Bayern
Was ist der Pflegekosten-Zuschuss?
Der Pflegekosten-Zuschuss ist eine finanzielle Hilfe für barrierefreie Umbaumaßnahmen, die bei der Pflegeversicherung beantragt werden kann. Die wichtigste Voraussetzung für eine Gewährung des Zuschusses ist die Einstufung in einen der 5 Pflegegrade.
Wie hoch ist der Pflegekassen Zuschuss?
Die Pflegeversicherung kann bei Vorliegen eines Pflegegrads einen Zuschuss bis zu € 4.180,– pro Person gewähren. Bis zu 4 Bewohner können ihre Zuschüsse „zusammenlegen“, sodass eine Gesamtförderung von € 16.720,– möglich ist.
Wer erhält den Pflegekassen Zuschuss?
Grundsätzlich kann jeder Versicherte einen Zuschuss bei seiner Pflegekasse beantragen, sofern ein Pflegegrad (1 bis 5) vorliegt. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme erfüllt, besteht ein Rechtsanspruch auf die Leistung. Der Zuschuss kann sowohl bei einem Kauf als auch bei der Miete oder Finanzierung eines Treppenlifts gewährt werden, sofern die Maßnahme dazu beiträgt, die häusliche Pflege zu ermöglichen oder die Selbstständigkeit maßgeblich zu fördern
Wie beantragt man den Pflegekassen Zuschuss?
Wer noch keine Pflegeleistungen erhält, stellt einen Antrag bei seiner Pflegeversicherung. Der Antrag kann kurz und formlos sein. Die Pflegeversicherung schickt dann ein Formular, das ausgefüllt und zurückgesendet werden muss. Benötigen Sie Hilfe bei der Beantragung? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne!
Pflegestärkungsgesetz: Was sich geändert hat
Ab dem 01.01.2017 tritt das neue Pflegestärkungsgesetz II in Kraft. Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird mit dem Pflegestärkungsgesetz II neu definiert. Nun soll die Fähigkeit, den Alltag selbstständig zu gestalten, das entscheidende Kriterium für die Einstufung in die Pflegegrade sein. Dazu wurden ein exaktes Punktesystem und Kategorien entwickelt, die dem Medizinischen Dienst als Grundlage für seine Beurteilung dienen.
Durch das Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes II erhalten Pflegebedürftige und deren Angehörige mehr finanzielle und praktische Unterstützung. Betreuungs- und Hilfsangebote werden ausgebaut, die Zahl der Betreuungskräfte wird erhöht. Jeder Pflegebedürftige hat nun Anspruch auf eine Betreuungs- bzw. Entlastungsleistung. Der Zuschuss für barrierefreie Umbaumaßnahmen, wie beispielsweise für einen Treppenlift, beträgt bis zu € 4.180,-.

