Steuerliche Absetzbarkeit

Steuerliche Absetzbarkeit eines Treppenschrägliftes

Was ist steuerlich absetzbar?

Die Kosten für die Anschaffung eines Treppenliftes können grundsätzlich steuerlich geltend gemacht werden. Neben dem Behinderten-Pauschbetrag können die Aufwendungen für einen Treppenschräglift als „Außergewöhnliche Belastung“ berücksichtigt werden. Als „Außergewöhnliche Belastung“ gelten Krankheitskosten, wie Medikamente, Fahrt – und Arztkosten, die ein zumutbares Maß überschreiten. Wie viel dem Einzelnen dabei zumutbar ist, hängt von seinem Einkommen ab.

Welcher Betrag ist steuerlich absetzbar?

Die Steuerersparnis richtet sich individuell nach den persönlichen Einkommens- und Familienverhältnissen. Ein steuerlicher Abzug ist auch dann möglich, wenn ein Zuschuss der Pflegeversicherung bewilligt wurde.

Wer kann steuerlich absetzen?

Jeder Mieter oder Besitzer einer Immobilie kann nach der Anschaffung eines Treppenliftes die Kosten steuerlich geltend machen.

Wie beantragt man die steuerliche Absetzbarkeit?

Die Kosten für die Anschaffung eines Treppenliftes können Sie unter dem Punkt „Außergewöhnliche Belastung“ mit Ihrer jährlichen Steuererklärung einreichen. Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater oder Ihrem Lohnsteuerbüro.

Temporäre Änderung der Öffnungszeiten

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